Ingenieurbüro Harms0
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juristische Personen

 

Lizenzvertrag  zum Patent DE 10 2013 010 345.2 für juristische Personen

Lizenzgeber:

Gerald Harms Dipl.Ing VDI

Im Knick 11

D 31600 Uchte

 

Lizenznehmer:

Name:.......................................

Straße:...................................... Ort: ..........................................

HGB/StID-Nr.:....................................................................

GPS: ........................................../.................................................

 

1. Mit diesem Lizenzvertrag meldet der Lizenznehmer die von ihm in Betrieb genommenen Vorrrichtungen(Doppelpendelkraftwerk) an und aktzeptiert die nachfolgenden Vertragsbedingungen.

2. Der Lizenznehmer entrichtet für jedes von ihm in Betrieb genommenes Doppelpendelkraftwerk pro Jahr Euro 50,- zzgl. Inflationsausgleich jeweils zu Beginn des Rechnungszeitraums.

3. Der Lizenznehmer gibt die Adresse sowie die GPS-Position  der von ihm in Betrieb genommenen Vorrrichtungen(Doppelpendelkraftwerk) an.

4. Der Lizenznehmer verwendet den durch die Doppelpendelkraftwerke erzeugten Strom ausschließlich zur Selbstversorgung. Ein Weiterverkauf oder eine Einspeisung ins öffentliche Netz ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird jede vom Doppelpendelkraftwerk produzierte Kwh  mit Euro 1,- in Rechnung gestellt.

5. Die Anmeldung der in Betrieb genommenen Doppelpendelkraftwerke muß unverzüglich nach Inbetriebnahme geschehen.

6. Herstelung und Betrieb der Doppelpendelkraftwerke geschehen ausschließlich auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Der Lizenznehmer ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

7. Der Lizenznehmer bekommt vom Lizenzgeber für jedes Doppelpendelkraftwerk eine Maschinennummer, die vom Lizenznehmer an das jeweilige Doppelpendelkraftwerk (Adresse/GPS-Position) anzubringen ist. Die Maschinennummer ist gleichzeitig Lizenznummer.

8. Die  Maschinennummer ist bei der Überweisung des jährlichen Lizenzbetrags in der Überweisung zu nennen.

9. Mit Überweisung des Lizenzbetrags für das(die) Doppelpendelkraftwerk(e) erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber die Betriebserlaubnis für die nächsten 12 Monate.

10. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Ende des Rechnungszeitraums gekündigt werden. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet das(die) Doppelpendelkraftwerk(e) zu verschrotten und die Verschrottung nachzuweisen.

 

 

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Lizenznehmer Lizenzgeber

 

 

Postbank Hamburg BLZ:20010000  Kto: 990329205



ingbueroharms@aol.com